AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH
(nachfolgend GO-Event! genannt)

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Go-Event! erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Go-Event! diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Go-Event! sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Go-Event!. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Go-Event! nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
2. Preisangaben in Preislisten, Webseiten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Augsburg. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.
4. Bei Bestellungen unter einem Nettobestellwert unter 15,- Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 2,50 Euro pro Rechnung.
5. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder in Bar. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von Go-Event! 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn Go-Event! über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich Go-Event! ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
7. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn Go-Event! andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Go-Event! berechtigt die gesamte Restsumme fällig zu stellen. Go-Event! ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Alle Zahlungen haben direkt an Go-Event! zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Go-Event! nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
9. Soweit zwischen Vertragsabschluss und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Go-Event!.
10. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht GO-Event! ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
– Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 75%
– Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 10 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 85%
– Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100%
Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
Zusätzliche Fremdleistungen, die entstanden sind (z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc.) werden unabhängig vom Stornierungsdatum separat ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei reinen Mietaufträgen greift § 4 Abs. 10.

§ 4 Vermietung
1. Gemietete Artikel sind Eigentum der GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH, bzw. Eventmeile.de, Boschstr. 6, 86356 Neusäß. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
2. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für drei Kalendertage, bzw. einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Speziell bei Elektronischen Artikeln bezieht sich der Mietpreis auf 24 Std. bzw. acht Std. Einsatzdauer.
3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.
4. GO-Event! behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen. GO-Event! ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und GO-Event! die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. GO-Event! übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. GO-Event! kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
6. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck und Gläser werden – soweit nicht anderes vereinbart – nach der Rückgabe vom Vermieter gereinigt. Sie müssen dem Vermieter so zurückgegeben werden, dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Die Rückgabe muss Sortenrein und ohne Essensreste erfolgen. Bei extremer Verschmutzung hat GO-Event! das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
7. Textilien (z. B. Hussen, Tischdecken, Mundservierten) müssen dem Vermieter nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden. Die Endreinigung der Tischwäsche ist in der Regel im Mietpreis inklusive. Bei Rückgabe der Tischwäsche wird diese von GO-Event! grob auf Flecken und Beschädigungen kontrolliert. Da erst nach endgültiger Reinigung festgestellt werden kann, ob diese wieder verwendet werden kann, behält sich GO-Event vor, nicht mehr zu gebrauchende Tischwäsche (Flecken, Löcher oder ähnl.) nachträglich in Rechnung zu stellen. Dabei muss der Mieter den vollen Wiederbeschaffungspreis GO-Event! erstatten.
8. Sollte die Lieferung der Mietartikel über einen Paketdienst erfolgen, empfehlen wir grundsätzlich den Versand via Overnight/Express. GO-Event! kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden. Die Rücksendung muss termingerecht vom Mieter erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Mieter. Ebenso muss die Versendung der Mietartikel immer versichert erfolgen. Sollten die Mietartikel beschädigt oder gar nicht bei GO-Event! eingehen, muss der Mieter für den entstanden Schaden aufkommen.
9. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldete Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird GO-Event! von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.
10. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich, hierbei ist aber eine Entschädigung in Höhe von 80% des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 90% der Auftragssumme möglich. Sollte der Rücktritt innerhalb von sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin sein, behalten wir uns vor 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen und sollten wir zum Zeitpunkt des Rücktritts schon Fremdartikel bezogen haben, werden wir diese zu 100% berechnen.
11. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.
12. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

§ 5 Lieferung
1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen von GO-Event!.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von GO-Event! verlassen hat.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Mieters verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer/Mieter die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferter Ware verweigert hat.
4. GO-Event! ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.
5. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von GO-Event! nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei GO-Event! oder einer seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen GO-Event! – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Kunde hat GO-Event! alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von GO-Event!.
2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
5. GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art können nach separater Beauftragung von GO-Event! auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt und bezahlt werden.
6. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und GO-Event! von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen müssen GO-Event! offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch GO-Event! bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber GO-Event! aus.
7. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von GO-Event! oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird Beispielsweise bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von GO-Event! im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei GO-Event!.
2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. GO-Event! darf die von ihr entwickelten Werbemittel (z.B. Veranstaltungseinladungen, Plakate, Flyer) angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen GO-Event! und dem Kunde ausgeschlossen werden.
4. Die Arbeiten von GO-Event! dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht GO-Event! vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von GO-Event!.
6. Über den Umfang der Nutzung steht GO-Event! ein Auskunftsanspruch zu.
7. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung anbieten (dürfen). Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit oder Anforderungen an die publizierten Inhalte, insbesondere in weiteren Ländern, obliegt ausschließlich dem Kunden. Klarstellend wird vereinbart, dass GO-Event! für sämtliche etwaige Markenrechtsverletzungen nicht haftet. Vor jeder Veröffentlichung empfehlen wir ausdrücklich das Hinzuziehen einer spezialisierten Kanzlei für Patent und Markenrecht.

§ 8 Vermittlungsleistung
1. GO-Event! haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist GO-Event! von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
3. Soweit GO-Event als Vermittler und Agentur von künstlerischen Darbietungen und Dienstleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Kunde, die von GO-Event! hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Sollte trotzdem ein Direktgeschäft stattfinden, so hat GO-Event! einen Anspruch auf Vermittlungsprovision.
4. Der Kunde muss selbst für örtliche Abgaben, GEMA oder ähnl. direkt aufkommen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von GO-Event!. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

 

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen GO-Event! und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Augsburg.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Augsburg, den 08.04.2016